Kanzlei Dr. Loock-Nester
  Kanzlei Dr. Loock-Nester  

Referendare

Einführungslehrgang

ELStoffplan.doc
Microsoft Word-Dokument [21.0 KB]
EL-SkriptOriginal.doc
Microsoft Word-Dokument [133.5 KB]

Alle Unterlagen zum Kurs (Einführungslehrgang 3.1.-5.1.2023) sind über moodle verfügbar.

Rechtsprechung zur Schönheitsreparatur: Kostenteilung bei unrenovierter Wohnung nach Urt. v. 9.7.2020, BGH VIII ZR 163/18 und VIII ZR 270/18

Referendararbeitsgemeinschaft

Begleitend zur Arbeitsgemeinschaft werden die Skripten "Zivilrecht- anwaltliche Sicht" und "Skript- Kautelarklausur 2016" empfohlen, die Sie unter dem nachfolgenden Link finden:

Kammergericht

 

Zur Vorbereitung auf die AG wird das auf der Seite des Kammergerichts befindliche Skript Zivilrecht-anwaltliche Sicht, Version 2016- empfohlen.

 

 

Klausuren

Es werden zwei Klausuren geschrieben.

Zugelassen sind die üblichen Hilfsmittel:

  • Schönfelder, Deutsche Gesetze
  • Grüneberg, BGB
  • Thomas/Putzo, ZPO





Anwaltsklausur-Aufbau.docx
Microsoft Word-Dokument [14.9 KB]
Mit freundlicher Genehmigung von RA Lippert
Formulierungshinweise Anwaltsklausur.pdf
PDF-Dokument [112.1 KB]

"Es ist für mich eine wunderbare Herausforderung mit meiner Fachkompetenz für die Rechte meiner Mandanten zu kämpfen."

Kontakt und Terminverein-barung

Anschrift

Kanzlei

Dr. iur.  A. Loock-Nester
Sybelstraße 40
10629 Berlin

 

Telefon:

030- 51 06 00 02

Telefax:

030-51 06 00 03

 

E-Mail:

ra-dr.loock@gmx.de

 

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Bürozeiten:

montags, mittwochs, donnerstags: 9.00-13.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr

freitags: 9.00-12.00 Uhr

Aktuelles

Rechtsanwältin Dr. Loock-Nester im Fernsehen

Sie können Rechtsanwältin Dr. Loock-Nester in der Sendung "Familienfälle" auf SAT1 im Fernsehen sehen ... weiterlesen


Rechtsanwältin Dr. Loock-Nester wird in der Ausgabe Nr. 134 (14./15./16. Juli 2017) des Handelsblattes empfohlen

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Überraschung: Schützt China die Privatshäre?

weiterlesen: Überraschung: China setzt sich für den Schutz der Privatshäre ein

Bundesverfassungsgericht stärkt das allgemeine Persönlichkeitsrecht: Personenstandsrecht muss drittes Geschlecht für intersexuelle Personen zulassen!

BVerfG Beschluss v. 10.10.2017, ,1 BvR 2019/16/, vgl. auch politikblog-berlin.de

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