Kanzlei Dr. Loock-Nester
  Kanzlei Dr. Loock-Nester  

Medienrecht / Persönlichkeitsrecht

 

Sind Sie Opfer falscher Behauptungen geworden? Wurden Ihre Bilder ohne Ihre Erlaubnis ins IInternet gestellt?  Hat man Sie heimlich gefilmt? Dann sollten Sie sich wehren. Wir vertreten Sie in allen Fällen der Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Ob Unterlassungsbegehren, angemessene Geldentschädigung oder Gegendarstellung - Dr. Loock-Nester kennt die Finessen des Persönlichkeitsrechtsschutzes.

 

Der Medienbegriff umfasst die Bereiche Presse, Rundfunk (Radio und Fernsehen), Film, Internet und Telekommunikation. Das Medienrecht regelt unter anderem das Presse-, Verlags-und Rundfunkrecht, das Urheberrecht, das Internetrecht, das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Recht am eigenen Bild, den Schutz vor falscher Berichterstattung, das Medienar-beitsrecht und das Medienstrafrecht. Für die Fallbearbeitung im Medienrecht kommt es auf eine Vielzahl von rechtlichen Regelungen und die Rechtsprechung der obersten Gerichte an. Es ist daher bei einem Rechtstreit im Medienrecht unbedingt ratsam, sich von einem Spezialisten vertreten zu lassen.

 

Unsere Leistungen in diesem Bereich

  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
  • Beratung in allen medienrechtlichen Angelegenheiten
  • Vertretung bei Rechtsstreitigkeiten
  • Vertragsgestaltung

 

 

 

Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?

Rufen Sie uns an unter 030 51 06 00 02 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

"Es ist für mich eine wunderbare Herausforderung mit meiner Fachkompetenz für die Rechte meiner Mandanten zu kämpfen."

Kontakt und Terminverein-barung

Anschrift

Kanzlei

Dr. iur.  A. Loock-Nester
Sybelstraße 40
10629 Berlin

 

Telefon:

030- 51 06 00 02

Telefax:

030-51 06 00 03

 

E-Mail:

ra-dr.loock@gmx.de

 

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Bürozeiten:

montags, mittwochs, donnerstags: 9.00-13.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr

freitags: 9.00-12.00 Uhr

Aktuelles

Rechtsanwältin Dr. Loock-Nester im Fernsehen

Sie können Rechtsanwältin Dr. Loock-Nester in der Sendung "Familienfälle" auf SAT1 im Fernsehen sehen ... weiterlesen


Rechtsanwältin Dr. Loock-Nester wird in der Ausgabe Nr. 134 (14./15./16. Juli 2017) des Handelsblattes empfohlen

weiterlesen

Überraschung: Schützt China die Privatshäre?

weiterlesen: Überraschung: China setzt sich für den Schutz der Privatshäre ein

Bundesverfassungsgericht stärkt das allgemeine Persönlichkeitsrecht: Personenstandsrecht muss drittes Geschlecht für intersexuelle Personen zulassen!

BVerfG Beschluss v. 10.10.2017, ,1 BvR 2019/16/, vgl. auch politikblog-berlin.de

Druckversion | Sitemap
© Kanzlei Dr. Loock-Nester