Kanzlei Dr. Loock-Nester
  Kanzlei Dr. Loock-Nester  

Unsere Rechtsgebiete

Hier finden Sie eine Übersicht der Rechtsangelegenheiten, in denen wir Sie vertreten.

Familienrecht/ Erbrecht

Vom Sorgerecht bis zum Scheidungsverfahren: Wir vertreten Sie in allen Fragen des Familienrechts.

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Medienrecht

Wir beraten Sie in Fragen des Film- und Fernsehrechts sowie bei Problemen im Internet- und Telekommunikations- und Presserecht.

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Strafrecht

Durch professionelle Beweisermittlung und gekonnte Verteidigungs-strategien unterstützen wir unsere Mandanten, wenn sie strafrechtlich verfolgt werden.

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Arztrecht/Medizinrecht

Die interdisziplinäre Zusammenarbeit mit medizinischen Experten ermöglicht eine kompetente Vertretung unserer Mandanten in medizinischen Rechtstreitigkeiten.

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Kauf-/Mietrecht

 

Probleme beim Kauf oder Verkauf einer Sache? Oder haben Sie Fragen zum Mietrecht? Bei uns werden Sie in diesen Fragen professionell beraten.

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Weitere Rechtsbereiche

Wir vertreten Sie außerdem gerne bei Fragen in Bezug auf

  •  Privates Baurecht
  •  Wohnungseigentumsrecht
  •  Straßenverkehrsrecht

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen?

Kontaktieren Sie uns unter 030 51 06 00 02 oder direkt per Kontaktformular.

"Es ist für mich eine wunderbare Herausforderung mit meiner Fachkompetenz für die Rechte meiner Mandanten zu kämpfen."

Kontakt und Terminverein-barung

Anschrift

Kanzlei

Dr. iur.  A. Loock-Nester
Sybelstraße 40
10629 Berlin

 

Telefon:

030- 51 06 00 02

Telefax:

030-51 06 00 03

 

E-Mail:

ra-dr.loock@gmx.de

 

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Bürozeiten:

montags, mittwochs, donnerstags: 9.00-13.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr

freitags: 9.00-12.00 Uhr

Aktuelles

Rechtsanwältin Dr. Loock-Nester im Fernsehen

Sie können Rechtsanwältin Dr. Loock-Nester in der Sendung "Familienfälle" auf SAT1 im Fernsehen sehen ... weiterlesen


Rechtsanwältin Dr. Loock-Nester wird in der Ausgabe Nr. 134 (14./15./16. Juli 2017) des Handelsblattes empfohlen

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Überraschung: Schützt China die Privatshäre?

weiterlesen: Überraschung: China setzt sich für den Schutz der Privatshäre ein

Bundesverfassungsgericht stärkt das allgemeine Persönlichkeitsrecht: Personenstandsrecht muss drittes Geschlecht für intersexuelle Personen zulassen!

BVerfG Beschluss v. 10.10.2017, ,1 BvR 2019/16/, vgl. auch politikblog-berlin.de

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