Kanzlei Dr. Loock-Nester
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Kaufrecht

Im Alltag der modernen Gesellschaft stellt das Kaufrecht den Mittelpunkt des Rechtsverkehrs dar. Gerade das Gewährleistungsrecht und die Sachmängelhaftung werden durch eine undurchschaubare Vielfalt von Normen geregelt.

Haben Sie Probleme im Zusammenhang mit einem Kaufvertrag? Wurden Sie beispielsweise auf wichtige Besonderheiten der Kaufsache nicht richtig hingewiesen?

Wenden Sie sich an uns. Wir beraten Sie gerne.

Mietrecht

Das Mietrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Mieter und Vermieter. Ist die Renovierungsklausel  wirksam? Muss bei einem Mieterhöhungsverlangen der Mietspiegel beigefügt werden? Wann darf die Miete gemindert werden?

Diese und andere rechtliche Probleme klären wir gerne für Sie. Wenden Sie sich an uns.

 

Unsere Leistungen im Kauf-/Mietrecht

  • Beratung bei der Vertragsgestaltung
  • Erarbeiten und Überprüfung von Verträgen
  • Beratung bei Rechtsfragen
  • rechtliche Vertretung vor Gericht

 Sie haben Fragen oder wollen zu diesem Bereich einen Termin vereinbaren?

 
 

Rufen Sie uns an unter 030 51 06 00 02 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 

"Es ist für mich eine wunderbare Herausforderung mit meiner Fachkompetenz für die Rechte meiner Mandanten zu kämpfen."

Kontakt und Terminverein-barung

Anschrift

Kanzlei

Dr. iur.  A. Loock-Nester
Sybelstraße 40
10629 Berlin

 

Telefon:

030- 51 06 00 02

Telefax:

030-51 06 00 03

 

E-Mail:

ra-dr.loock@gmx.de

 

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Bürozeiten:

montags, mittwochs, donnerstags: 9.00-13.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr

freitags: 9.00-12.00 Uhr

Aktuelles

Rechtsanwältin Dr. Loock-Nester im Fernsehen

Sie können Rechtsanwältin Dr. Loock-Nester in der Sendung "Familienfälle" auf SAT1 im Fernsehen sehen ... weiterlesen


Rechtsanwältin Dr. Loock-Nester wird in der Ausgabe Nr. 134 (14./15./16. Juli 2017) des Handelsblattes empfohlen

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Überraschung: Schützt China die Privatshäre?

weiterlesen: Überraschung: China setzt sich für den Schutz der Privatshäre ein

Bundesverfassungsgericht stärkt das allgemeine Persönlichkeitsrecht: Personenstandsrecht muss drittes Geschlecht für intersexuelle Personen zulassen!

BVerfG Beschluss v. 10.10.2017, ,1 BvR 2019/16/, vgl. auch politikblog-berlin.de

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