Rechtsschutzversicherungen:
Wir rechnen mit allen Rechtsschutzversicherungen nach den üblichen Gebühren ab.
Selbstzahler:
Die Kosten für die anwaltliche Tätigkeit sind für viele Mandanten nicht zu überblicken.
Aus Gründen der Transparenz finden Sie nachfolgend einen Anwaltskostenrechner, mit dessen Hilfe Sie sich selbst ein Bild über die Kosten machen können. Bitte beachten Sie, dass die dort ausgewiesenen Kosten nur einer ersten Einschätzung dienen. Die Gebühren können im Einzelfall abweichen und im Fall eines einstweiligen Rechtsschutzverfahrens beispielsweise geringer in anderen Fällen aber auch etwas höher sein.
Die Gebühr für die Erstberatung beträgt bei Verbrauchern höchsten €190,00, kann aber auch geringer ausfallen.
In bestimmten Fällen rechnen wir nach Stundenhonorar ab. Dafür schließen wir eine gesonderte Vereinbarung mit Ihnen.
Anwaltsgebühren berechnen sich in den meisten Fällen nach dem sogenannten Streitwert. Wenn Sie beispielsweise eine Klage auf Zahlung von 4.000,00 € anstrengen möchten, dann beträgt der Streitwert 4.000,00 €.
Falls Ihnen der Anwaltskostenrechner nicht hilft, dann sprechen Sie uns bitte an.
Staatliche Übernahme Ihrer Kosten (Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe):
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Anwaltskosten selbst zu zahlen, so gibt es die Möglichkeit der staatlichen Unterstützung im Rahmen der Beratungs- oder Prozesskostenhilfe.
Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben. Wir helfen Ihnen gerne weiter.