Hier informieren wir Sie regelmäßig über interessante Urteile, rechtliche Neuerungen sowie über Aktuelles aus unserer Kanzlei.
Rechtsanwältin Dr. iur. Loock-Nester im Fernsehen
Rechtsanwältin Dr. iur. Loock-Nester hilft in der Sendung "Familienfälle" (SAT1) in komplizierten Rechtsstreitigkeiten.
Kanzlei Dr. Loock-Nester in der Ausgabe Nr. 134 im Handelsblatt empfohlen
Rechtsanwältin Dr. Loock-Nester wird im Handelsblatt (Ausgabe Nr. 134) empfohlen. Das Handelsblatt ist Deutschland Wirtschafts- und Finanzzeitung. Dort empfohlen zu werden, bedeutet der Kanzlei Dr. Loock-Nester sehr viel. Es ist ein weiterer Meilenstein in der Erfolgsgeschichte der Kanzlei.
Google vernichtet Kleinbetriebe
Seit einigen Wochen gilt bei Google eine neue Werberichtlinie, die es Drittanbietern verbietet, Werbung für technischen Support im Bereich Verbrauchertechnologie zu schalten. Wie die Politik und die Gerichte auf diese Wettbewerbsverzerrung reagieren, bleibt abzuwarten. Mehr unter: Googles Vernichtungsschlag gegen Kleinbetriebe.
Schützt China jetzt die Privatshäre?- Neue Leitlinien für die Anwendung von KI
China hat kürzlich neue Leitlinien für die Anwendung von Ki herausgegeben. Sie klingen ähnlich wie die EU-Vorgaben. Mehr unter Überraschung: China setzt sich für den Schutz der Privatshäre ein
Google-Klauseln in Datenschutzerklärung und Nutzungsbedingungen unzulässig
Das Kammergericht hat die von Google im Jahr 2012 verwendete "Datenschutzerklärung" zum großen Teil für rechtswidrig erklärt sowie zahlreiche Klauseln in den Google-Nutzungsbedingungen für unwirksam.
Google hatte sich in der streitbefangenen Erklärung das Recht eingeräumt, gerätespezifische IInformationen und Standortdaten zu erfassen sowie personenbezogene Daten aus verschiedenen Google-Diensten miteinander zu verknüpfen. Auch eine Weitergabe persönlicher Daten an andere Unternehmen sollte in bestimmten Fällen möglich sein. Nach Auffassung des Kammergerichts verstoßen die beanstandeten Teile der Datenschutzerklärung gegen die DSGVO (Urteil des KG v. 21.3.2019, GeschZ.: 23 U 268/13).
BGH konkretisiert Prüfungspflichten von Ärzte-Bewertungsportalen
Der BGH hat in seinem Urteil vom 01.03.2016 die Prüfungspflichten von Bewertungsportalen konkretisiert. Die Bewertungsportale haften demnach für die von Nutzern ihres Portals abgegebenen Bewertungen. Sie seien verpflichtet, etwaige Beanstandungen des betroffenen Arztes dem Bewertenden zu übersenden und diesen dazu anzuhalten, den angeblichen Behandlungskontakt, der Grundlage der Bewertung ist, möglichst genau zu beschreiben und gegebenenfalls Unterlagen vorzulegen, die den Behandlungskontakt belegen, BGH, Urteil v. 01.03.2016, Az: VI ZR 34/15.
Damit dürfte die anonyme Bewertung von Ärzten vor dem Aus stehen. Bei anonymen Bewertungen sind die Bewertungsportale nicht in der Lage ihrer Prüfungspflicht nachzukommen. Jedem Arzt, der sich beschwert, steht dann wohl ein Recht auf Löschung zu.
Bleaching steuerfrei
Zahnaufhellungen (Bleaching), die ein Zahnarzt zur Beseitigung behandlungsbedingter Zahnverdunklungen vornimmt, sind umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen (BFH, VR 60/14).
Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte:
IInternetportal kann für anonyme Kommentare verantwortlich gemacht werden.
Ein Internet-Nachrichtenanbieter kann haftbar gemacht werden, wenn er auf seinen Seiten anonyme beleidigende Kommentare ermöglicht. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einen Portalbetreiber zu Schadensersatz verurteilt, weil er nicht genug unternommen habe, um beleidigende Kommentare von seinen Seiten zu entfernen. Weder die eindeutigen Warnungen an die Nutzer noch die automatischen Wortfilter seien ausreichend gewesen. Prinzipiell hätte der Verletzte zwar auch direkt die Verfasser der beleidigenden Kommentare verklagen können. In der Praxis sei dies jedoch kaum möglich gewesen, da das Portal es ermöglicht habe, Kommentare ohne Registrierung zu veröffentlichen (EGMR, Urteil vom 10.10.2013 - 64569/09).
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
Kein Drogentest durch Arbeitsagentur
Das Landgerichts Heidelberg hat festgestellt, dass es
ein rechtswidriger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist, wenn das JobCenter von ALG II - Empfängern ohne konkrete Anhaltspunkte einen Drogentest (Alkohol, Tabletten. illegale
Drogen) fordert.
Untersuchungen, die mit einem – wenn auch nur geringen –
Eingriff in die körperliche Unversehrtheit verbunden sind (wie
Blutentnahmen), dürften nur angeordnet werden, wenn dies auch
tatsächlich zur Prüfung der gesundheitlichen Eignung geboten sei (Landgericht Heidelberg, Urteil v. 22.08.2013, 3 O 403/11).
Wann verliert Wohnung Eigenschaft als Ehewohnung?
Beleidigende Beiträge bei Facebook, Twitter und Youtube kann man löschen lassen
Mit einer Beschwerde beim Anbieter des sozialen Netzwerkes kann man Beiträge löschen lassen. Einzelheiten auf http://politikblog-berlin.de/category/recht/
Neue Expertenseite und Blog zum Arztrecht
Die Kanzlei Dr. Loock-Nester hat eine neue Expertenseite und einen Blog zu allen Fragen des Arztrechts einschließlich des Arzthaftungsrechts eingerichtet. Bitte besuchen Sie Rechtsanwältin Dr. Loock-Nester auf http://Dr-Loock-Nester-Arztrecht.marktplatz-recht.de/