Sind Sie Opfer falscher Behauptungen geworden? Wurden Ihre Bilder ohne Ihre Erlaubnis ins IInternet gestellt? Hat man Sie heimlich gefilmt? Dann sollten Sie sich wehren. Wir vertreten Sie in allen Fällen der Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Ob Unterlassungsbegehren, angemessene Geldentschädigung oder Gegendarstellung - Dr. Loock-Nester kennt die Finessen des Persönlichkeitsrechtsschutzes.
Der Medienbegriff umfasst die Bereiche Presse, Rundfunk (Radio und Fernsehen), Film, Internet und Telekommunikation. Das Medienrecht regelt unter anderem das Presse-, Verlags-und Rundfunkrecht, das Urheberrecht, das Internetrecht, das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Recht am eigenen Bild, den Schutz vor falscher Berichterstattung, das Medienar-beitsrecht und das Medienstrafrecht. Für die Fallbearbeitung im Medienrecht kommt es auf eine Vielzahl von rechtlichen Regelungen und die Rechtsprechung der obersten Gerichte an. Es ist daher bei einem Rechtstreit im Medienrecht unbedingt ratsam, sich von einem Spezialisten vertreten zu lassen.
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