Kanzlei für Erbrecht Dr. Loock-Nester
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Referendare

Einführungslehrgang

ELStoffplan.doc
Microsoft Word-Dokument [21.0 KB]
EL-SkriptOriginal.doc
Microsoft Word-Dokument [133.5 KB]

Alle Unterlagen zum Kurs (Einführungslehrgang 3.1.-5.1.2023) sind über moodle verfügbar.

Rechtsprechung zur Schönheitsreparatur: Kostenteilung bei unrenovierter Wohnung nach Urt. v. 9.7.2020, BGH VIII ZR 163/18 und VIII ZR 270/18

Referendararbeitsgemeinschaft

Begleitend zur Arbeitsgemeinschaft werden die Skripten "Zivilrecht- anwaltliche Sicht" und "Skript- Kautelarklausur 2016" empfohlen, die Sie unter dem nachfolgenden Link finden:

Kammergericht

 

Zur Vorbereitung auf die AG wird das auf der Seite des Kammergerichts befindliche Skript Zivilrecht-anwaltliche Sicht, Version 2016- empfohlen.

 

 

Klausuren

Es werden zwei Klausuren geschrieben.

Zugelassen sind die üblichen Hilfsmittel:

  • Schönfelder, Deutsche Gesetze
  • Grüneberg, BGB
  • Thomas/Putzo, ZPO





Anwaltsklausur-Aufbau.docx
Microsoft Word-Dokument [14.9 KB]
Mit freundlicher Genehmigung von RA Lippert
Formulierungshinweise Anwaltsklausur.pdf
PDF-Dokument [112.1 KB]

""Es ist mein Anspruch, die Interessen meiner Mandanten mit klarer Expertise und strategischer Präzision umzusetzen.“

Kontakt und Terminverein-barung

Anschrift

Kanzlei

Dr. iur.  A. Loock-Nester
Sybelstraße 40
10629 Berlin

 

Telefon:

030- 51 06 00 02

Telefax:

030-51 06 00 03

 

E-Mail:

kanzlei-loock@hotmail.com

 

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Bürozeiten:

montags bis donnerstags: 9.00-13.00 Uhr und 16.00-18.00 Uhr

freitags: 9.00-13.00 Uhr

Aktuelles

Rechtsanwältin Dr. Loock-Nester im Fernsehen

Sie können Rechtsanwältin Dr. Loock-Nester in der Sendung "Familienfälle" auf SAT1 im Fernsehen sehen.

 

Rechtsanwältin Dr. Loock-Nester wird in der Ausgabe Nr. 134 (14./15./16. Juli 2017) des Handelsblattes empfohlen

 

Zur Grundbuchberichtigung ist kein Erbschein erforderlich, wenn Erbfolge aus öffentlichem Testament ersichtlich ist, Urteil KG v. 28.1.25, 1W 37/25.

Die Formuliereung  "unsere Kinder" kann in einem gemeinsamen Testament auch das voreheliche Kind nur eines Ehegatten umfassen, OLG Düsseldorf, 24.7.25, 3 Wx 116/25,

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