Kanzlei für Erbrecht Dr. Loock-Nester
  Kanzlei für ErbrechtDr. Loock-Nester  

Unsere Leistungen:

Hier finden Sie eine Übersicht der Erbrechtsangelegenheiten, in denen wir Sie vertreten.

  • Testamentserstellung, Nachlassregelung und Erbauseinandersetzung: Kompetente Beratung und Vertretung in sämtlichen erbrechtlichen Angelegenheiten.
  • Testamentsvollstreckung: Sichere Umsetzung Ihrer letzten Willensverfügungen.
  • Pflichtteilsrecht
  • Enterbung
  • Nachlassinsolvenz
  • Testamentsanfechtung
  • Erbengemeinschaften (Beratung, Auseinandersetzungen)
  • Teilungsversteigerung
  • Erbsteuer (-optimierung)
  • Verfügungen von Todes wegen
  • Wohnrecht
  • Erb-Planungs-Lebenszyklus-Service: Dynamische, lebenslange Betreuung Ihrer erbrechtlichen Angelegenheiten – angepasst an Ihre Lebensumstände und unterstützt durch moderne Technologie.
  • Vorsorgeplanung: Für Singles, Familien, behinderte Kinder, Haustiere oder das Alter – ich berate Sie umfassend und individuell.
  • Zusammenarbeit mit Experten: Enge Kooperationen mit Pflegediensten, Pflegeheimen, Hospizen, Beerdigungsinstituten sowie Maklern und Hausverwaltungen.
  • Mediation bei Erbstreitigkeiten: Neutral und lösungsorientiert helfe ich, familiäre Konflikte außergerichtlich zu klären.
  • Individuelle Erbschulungen: Vorbereitung Ihrer Erben auf rechtliche und steuerliche Herausforderungen, um Streitigkeiten zu vermeiden.

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen?

Kontaktieren Sie uns unter 030 51 06 00 02 oder direkt per Kontaktformular.

""Es ist mein Anspruch, die Interessen meiner Mandanten mit klarer Expertise und strategischer Präzision umzusetzen.“

Kontakt und Terminverein-barung

Anschrift

Kanzlei

Dr. iur.  A. Loock-Nester
Sybelstraße 40
10629 Berlin

 

Telefon:

030- 51 06 00 02

Telefax:

030-51 06 00 03

 

E-Mail:

kanzlei-loock@hotmail.com

 

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Bürozeiten:

montags bis donnerstags: 9.00-13.00 Uhr und 16.00-18.00 Uhr

freitags: 9.00-13.00 Uhr

Aktuelles

Rechtsanwältin Dr. Loock-Nester im Fernsehen

Sie können Rechtsanwältin Dr. Loock-Nester in der Sendung "Familienfälle" auf SAT1 im Fernsehen sehen.

 

Rechtsanwältin Dr. Loock-Nester wird in der Ausgabe Nr. 134 (14./15./16. Juli 2017) des Handelsblattes empfohlen

 

Zur Grundbuchberichtigung ist kein Erbschein erforderlich, wenn Erbfolge aus öffentlichem Testament ersichtlich ist, Urteil KG v. 28.1.25, 1W 37/25.

Die Formuliereung  "unsere Kinder" kann in einem gemeinsamen Testament auch das voreheliche Kind nur eines Ehegatten umfassen, OLG Düsseldorf, 24.7.25, 3 Wx 116/25,

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