Kanzlei Dr. Loock-Nester
  Kanzlei Dr. Loock-Nester  

Willkommen bei der Kanzlei Dr. iur. Alexandra Loock-Nester!

Dr. Alexandra Loock-Nester

 

 

 

 

 Es gibt immer einen Weg.

          

Wir werden ihn finden!

                                               

 

 

 

 

 

Näheres zum Familienrecht /Erbrecht unter Familienrecht/Erbrecht

Näheres zum Persönlichkeitsrecht/Medienrecht unter Medienrecht

Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Kanzlei Dr. Loock-Nester. Wir beraten und vertreten Sie kompetent in Rechtsangelegenheiten verschiedener Disziplinen. Lernen Sie die Kanzlei und ihre Schwerpunkte besser kennen.

Was uns auszeichnet

Unsere langjährige Erfahrung und unsere fachliche Kompetenz garantieren maßgeschneiderte Lösungen, die Sie überzeugen werden.

Über die Kanzlei

Wer wir sind

Erfolg aus Erfahrung: Wir bieten Rechtsbeistand mit hoher Beratungskompetenz.

Was wir bieten

Erfahren Sie, auf welche Rechtsgebiete wir uns spezialisiert haben.

Unsere Fachgebiete

"Es ist für mich eine wunderbare Herausforderung mit meiner Fachkompetenz für die Rechte meiner Mandanten zu kämpfen."

Kontakt und Terminverein-barung

Anschrift

Kanzlei

Dr. iur.  A. Loock-Nester
Sybelstraße 40
10629 Berlin

 

Telefon:

030- 51 06 00 02

Telefax:

030-51 06 00 03

 

E-Mail:

ra-dr.loock@gmx.de

 

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Bürozeiten:

montags, mittwochs, donnerstags: 9.00-13.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr

freitags: 9.00-12.00 Uhr

Aktuelles

Rechtsanwältin Dr. Loock-Nester im Fernsehen

Sie können Rechtsanwältin Dr. Loock-Nester in der Sendung "Familienfälle" auf SAT1 im Fernsehen sehen ... weiterlesen


Rechtsanwältin Dr. Loock-Nester wird in der Ausgabe Nr. 134 (14./15./16. Juli 2017) des Handelsblattes empfohlen

weiterlesen

Überraschung: Schützt China die Privatshäre?

weiterlesen: Überraschung: China setzt sich für den Schutz der Privatshäre ein

Bundesverfassungsgericht stärkt das allgemeine Persönlichkeitsrecht: Personenstandsrecht muss drittes Geschlecht für intersexuelle Personen zulassen!

BVerfG Beschluss v. 10.10.2017, ,1 BvR 2019/16/, vgl. auch politikblog-berlin.de

Druckversion | Sitemap
© Kanzlei Dr. Loock-Nester